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Kurioses aus dem Regelwerk

Zusammen mit WirKaufenDeinGutachten.de wollen wir euch in unregelmäßigen Abständen auf unseren Kanälen über strittige Szenen, Kuriositäten aus dem Regelwerk oder auch Schiedsrichterkunde informieren. Gleich zu Beginn sind uns drei Szenen aus unseren beiden ersten Saisonspielen gegen Freiburg und Fürth aufgefallen, die wir analysieren wollen.

Arminia Bielefeld – SC Freiburg

  1. In der 73. Spielminute zog Fabian Klos von der rechten Seite in den Strafraum und kam kurze Zeit später zu Fall. Bei der Ausholbewegung zum Schuss traf unsere Nummer neun mit seinem linken Fuß versehentlich die Sohle eines Freiburger Gegenspielers. Schiedsrichter Jablonski gab keinen Elfmeter, weil vom Freiburger keine aktive Bewegung/Aktion zu erkennen war und traf damit die wohl richtige Entscheidung.
     
  2. Masaya Okugawa hatte in der 31. Minute die große Chance zur Führung, scheiterte mit seinem Versuch allerdings am stark parierenden SC-Keeper Mark Flekken. Unmittelbar nach der Aktion echauffierte sich Freiburgs Vincenzo Grifo beim Schiedsrichter. Was war passiert? Bevor der Japaner im Strafraum an den Ball kam, traf er den ihn kreuzenden italienischen Nationalspieler leicht an den Hacken, woraufhin Grifo zu Boden ging und Okugawa freie Bahn Richtung Tor hatte. Jablonski sah kein Foulspiel und ließ daher weiterspielen. Gut möglich, dass sich – im Falle eines Tores – der VAR eingeschaltet hätte.

SpVgg. Greuther Fürth – Arminia Bielefeld

  1. Der Ausgleich der Gastgeber wurde durch einen Strafstoß begünstigt: Schiedsrichter Daniel Schlager entschied in 49. Spielminute nach Eingriff des Videoassistenten auf Handelfmeter. Arminia-Kapitän Manuel Prietl bekam den Ball im Anschluss an eine Flanke der Fürther an die ausgestreckte Hand. Zwar würden wohl die wenigsten „Prieti“ hier eine Absicht unterstellen, allerdings war die Bewegung unserer Nummer 19 im klassischen Sinne „unnatürlich“. Zwar befand er sich in einer dynamischen Bewegung, hierfür ist die Armhaltung und Armbewegung allerdings nicht notwendig, sodass hier nach Ansicht der Unparteiischen eine klassische "unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche" vorlag. Regeltechnisch lief also alles wie vorgesehen – leider!

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