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DSC Arminia Bielefeld
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DSC lässt Zuschauer-Beschränkungen juristisch überprüfen

Der DSC Arminia Bielefeld wird am Dienstag beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung per Eilverfahren stellen, um die Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtlich überprüfen zu lassen.

„Wir sind der Überzeugung, dass die zurzeit gültigen Beschränkungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Die aktuellen Regelungen erscheinen willkürlich. Insbesondere die regionalen Unterschiede im Umgang mit den Zulassungsbeschränkungen bei Großveranstaltungen im Freien als auch die Tatsache, dass landesweit Veranstaltungen in Innenbereichen mit einer vergleichsweise sehr hohen Auslastung stattfinden dürfen, haben uns dazu veranlasst, diesen Weg der gerichtlichen Überprüfung zu bestreiten“, so die Geschäftsführung des DSC Arminia Bielefeld.

In den letzten Monaten sind alle Vereine der Fußball-Bundesliga gemeinsam mit der DFL Deutsche Fußball Liga und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) durch die immer wieder auf die aktuelle Lage der Corona-Pandemie angepassten Gesundheits- und Hygienekonzepte ihrer Verantwortung nachgekommen und haben mit großem organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand die Spiele der Fußball-Bundesliga und den Trainingsbetrieb durchgeführt.

Durch die Lage der SchücoArena mitten in der Stadt hat der DSC Arminia eine besonders hohe Anzahl an Menschen, die am Spieltag zu Fuß oder mit dem Fahrrad anreisen. In der bisherigen Saison wurden bei Arminia-Heimspielen keine Infektionen durch den Stadionbesuch nachgewiesen oder eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden angefragt.

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