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Innenraumverbot und Geldstrafe für Samir Arabi

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samir Arabi, unseren Geschäftsführer Sport, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für unsere nächsten beiden Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Samir Arabi darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Arabi hatte sich in der Halbzeitpause des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 5. November 2022 auf dem Weg in den Kabinentrakt und in der Schiedsrichterkabine fortgesetzt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war anschließend vom Unparteiischen Patrick Alt für den Rest des Spieles aus dem Innenraum verwiesen worden.

Da eine Vorsperre in Kraft tritt, gilt das Innenraumverbot bereits für das Auswärtsspiel am Dienstagabend beim SC Paderborn 07. Gegen das DFB-Urteil wird der DSC Arminia Bielefeld Einspruch einlegen.

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