DSC beantragt Zulassung zur 3. Liga

Der DFB kann den Vereinen und Kapitalgesellschaften in seinem Erstbescheid grundsätzlich Bedingungen und Auflagen erteilen. Bedingungen sind vom betreffenden Club im Laufe des Zulassungsverfahren zu erfüllen, um überhaupt die Zulassung für die neue Saison zu erhalten. Auflagen werden zusammen mit der Zulassung erteilt, sie sind erst im Laufe der folgenden Saison zu erfüllen. Verstöße gegen die Auflagen werden abhängig von ihrer Schwere geahndet, wobei der Strafenkatalog unter anderem Geldstrafen und Punktabzüge umfasst.
„Wir sind darauf eingestellt, dass der DFB uns für die Zulassung zur 3. Liga in der Saison 2024/25 Hausaufgaben geben könnte, die wir dann erfüllen werden“, erklärt Christoph Wortmann. Einen Antrag zur Lizenzerteilung für die kommende Spielzeit in der 2. Bundesliga durch die DFL hat Arminia Bielefeld aufgrund der aktuellen Tabellensituation nicht gestellt.

