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DFB-Sportgericht bestätigt Strafe für Arabi

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat am heutigen Donnerstag in mündlicher Verhandlung das am Dienstag gegen Samir Arabi verhängte Strafmaß bestätigt.

Unser Sport-Geschäftsführer war vor zwei Tagen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens im Rahmen des Meisterschaftsspiels gegen den 1.FC Kaiserslautern mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Ligaspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt worden. Dagegen hatte Arabi Einspruch beim Sportgericht eingelegt.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Im Rahmen der Beweisaufnahme haben sich für uns keine wesentlichen neuen Aspekte ergeben. Es liegt ein erhebliches unsportliches Verhalten vor, weshalb wir das Strafmaß beibehalten haben.“

Ein Spiel Innenraumverbot hat Arabi bereits am Dienstagabend während des Zweitligaspiels beim SC Paderborn 07 abgesessen. Das zweite Spiel wäre nach Rechtskraft der Entscheidung zu verbüßen, gegen die Arabi binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen könnte.

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