Schüco
DSC Arminia Bielefeld

1)Name und Zweck

Der Fanbeirat konstituiert sich aus Fans vom DSC Arminia Bielefeld und versteht sich als  Interessenvertretung aller Fans.

  • Der Fanbeirat beabsichtigt, die Kommunikation der Mitglieder, Fans und Fanclubs untereinander zu fördern. Durch den Austausch heterogener Meinungen soll ein Verständnis für andere Perspektiven entstehen. Die Vertreter(innen) des Fanbeirates verstehen sich als Multiplikatoren, um differenzierende Ansichten aufzunehmen und diese im Fanbeirat repräsentativ zu erläutern.
  • Der Fanbeirat ist ein beratendes Gremium des DSC Arminia Bielefeld. Er unterstützt die Fans in ihren Anliegen und behandelt diese vertrauensvoll. Im Dialog mit den Repräsentanten des Clubs agiert der Fanbeirat unabhängig, kritisch wie konstruktiv. Der regelmäßige, persönliche Austausch sensibilisiert für Vorstellungen und Notwendigkeiten der Fans. Der Fanbeirat fungiert in allen wichtigen Fanangelegenheiten als repräsentatives Bindeglied zwischen den Fans und den Vertreter(innen) vom DSC Arminia Bielefeld e.V. sowie seiner Tochtergesellschaften.

(Anmerkung: Die Bezeichnungen “DSC Arminia Bielefeld” und “Club” implizieren im Folgenden immer sowohl den eingetragenen Verein als auch sämtliche Tochtergesellschaften)

  • Der Club erhält seinerseits die Möglichkeit, nachhaltig – anlassbezogen wie anlassunabhängig – mit einer repräsentativen wie legitimierten Fanvertretung zu kommunizieren, zu informieren oder zu erklären. Die Vertreter(innen) des Clubs verstehen Anhörung und Beratung als wichtige Form der Mitgestaltung.

2) Aufgaben und Anbindung

Der Fanbeirat ist ein Beratungsgremium, im Mittelpunkt steht der Dialog verschiedener Interessen und Akteure. Das Ziel des Fanbeirats ist die Aufrechterhaltung eines dauerhaften und partnerschaftlichen Austausches zwischen dem DSC Arminia Bielefeld, den innerhalb der Fan AG beteiligten Faninstitutionen und der gesamten Fanbasis.

Hierdurch soll unter Berücksichtigung der Tradition vom DSC Arminia Bielefeld eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung in dem sich ständig wandelnden Wirtschaftsbereich Profifußball sichergestellt werden. Der Fanbeirat vertritt die Interessen und Belange der gesamten Fanszene gegenüber dem DSC Arminia Bielefeld. Er schafft so das Verständnis dafür, dass die grundsätzliche Wertschätzung der Fans eine herausgehobene Stellung innehat. So wird der als verbindlich anzusehende Grundkonsens, den DSC Arminia Bielefeld positiv zu fördern, dargestellt.

3) Mitglieder des Fanbeirates

Der Beirat besteht aus neun Personen. Die Faninstitutionen schwarz-weiß-blaues Dach e.V., Arminia Supporters Club und Fan-Projekt Bielefeld e.V. entsenden je ein kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht.

Die Mitglieder des Fanbeirates sind mindestens 21 Jahre alt und arbeiten ehrenamtlich. Die Vertreter(innen) des Fanbeirates werden von allen Fans vom DSC Arminia Bielefeld in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Die Wahl wird von der Fanbetreuung sechs Wochen vor der Wahl angekündigt, organisiert und durchgeführt. Jeder Arminia-Fan kann sich mit dem Ziel bewerben, die Heterogenität des Publikums im Stadion abzubilden. Die Bewerbung muss zwei Wochen vor der Wahl eingegangen sein. Mit seiner/ihrer Bewerbung erklärt sich der/die Bewerber(in) bereit, dass ein standardisierter Steckbrief auf der Homepage des Clubs veröffentlicht wird. Der/Die Bewerber(in) erhält ferner die Möglichkeit, sich dem Plenum am Wahltag persönlich vorzustellen.

Der Fanbeirat vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz, geschlechtlicher Gleichstellung, sowie parteipolitischer Neutralität. Er fördert die soziale Integration. Der Fanbeirat tritt diskriminierenden Bestrebungen jeder Art entschieden entgegen.

4) Dauer und Ende des Mandats

Die Amtszeit des Fanbeirates beträgt zwei Jahre und beginnt jeweils am 01. September des Wahljahres. Die Wahlen finden im August respektive bis zum vierten Spieltag einer Saison statt.

Im Fall der Niederlegung eines Mandats erfolgt keine Nachwahl, der/die Bewerber(in) mit der nächsthöchsten Stimmanzahl kann automatisch nachrücken. Bei grober Pflichtverletzung kann durch die Mitglieder des Fanbeirates ein Ausschluss aus selbigem erfolgen. Es bedarf hierzu der Dreiviertelmehrheit.

5) Sitzungen und Beschlussfähigkeit

Die Sitzungen des Fanbeirats sollen mindestens quartalsweise und damit vier Mal jährlich erfolgen. Der DSC Arminia Bielefeld koordiniert die Terminabsprache und stellt dem Fanbeirat eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung. Mindestens zwei Treffen pro Jahr finden mit Vertreter(inne)n von Geschäftsführung der Tochtergesellschaften sowie dem Präsidium des DSC Arminia Bielefeld e.V. statt. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Auf Antrag der Mitglieder wird geheim abgestimmt.

6) Kommunikation und Erreichbarkeit

Die Satzung des Fanbeirats ist über die Homepage des DSC Arminia Bielefeld – Bereich Fans – öffentlich zugänglich. Die Mitglieder des Fanbeirates sind ebenfalls öffentlich aufgeführt. Jede Sitzung wird protokolliert. Das Protokoll wird von der Fanbetreuung erstellt und vor Veröffentlichung den Beiratsmitgliedern zur Freigabe gesendet. Den Mitgliedern des Fanbeirates obliegt es ebenso wie den Repräsentanten des Clubs, um Verschwiegenheit zu bitten.

Die Mitglieder des Fanbeirats organisieren eine persönliche Erreichbarkeit bei Heimspielen durch die Anwesenheit eines Beiratsmitglieds im Fanstand unter Block 4. Über die Adresse fanbeirat@arminia.de kann per Mail Kontakt zum Fanbeirat aufgenommen werden. Der Fanbeirat verpflichtet sich, alle Anliegen der Fans entgegen zu nehmen, zu besprechen und zu beantworten. Die Fans bestimmen damit die Inhalte der Arbeit des Fanbeirates.

7) Inkrafttreten und Änderung der Satzung

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Änderung der Satzung kann von den Beiratsmitgliedern beantragt werden. Es bedarf hierzu der Dreiviertelmehrheit. Eine Änderung der Satzung wird öffentlich bekannt gegeben.

Bielefeld, 15. März 2018

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